Recht: Mobiles Halteverbotsschild rechtskräftig

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Wer seine Wagen abstellt, muss sich davon überzeugen, dass Parken oder Halten nicht durch ein Halteverbotsschild untersagt ist. Dies gilt auch für ein mobiles Halteverbotsschild. Wer es übersieht, muss zahlen. So entschied das OVW Berlin-Brandenburg (AZ: OVG 1 B 33.14).

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Was war geschehen?

Im verhandelten Fall sollte ein Pkw-Fahrer eine Umsetzungsgebühr zahlen, der seinen Wagen in einem mit mobilen Halteverbotsschildern gekennzeichneten Bereich abgestellt hatte. Da der Mann die Schilder beim Parken nicht flüchtig hätte wahrnehmen konnte, verweigerte er die Zahlung.

Das Urteil

Das Gericht entschied, dass der Autofahrer die Umsetzungsgebühr zahlen muss. In der Begründung hieß es, jeder Kfz-Führer müsse sich selbst davon überzeugen, das Parken an der beabsichtigten Stelle zulässig sei. Hierzu müsse sich der Fahrer sorgfältig umsehen und sich über Halteverbotsregelungen informieren. Dies auch dann, wenn dafür eine gewisse Strecke zurückzulegen sei.

sph/koe

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