Wer sich gleich nach Schulabschluss bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend meldet, sichert sich Vorteile bei der eigenen Rente, so die Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin. Hierzu fließt die Zeit der Ausbildungsplatzsuche in die Anrechnungszeiten der Rente ein und begründe so Rentenansprüche, heißt es weiter.
Voraussetzungen
Zwei Voraussetzungen für die Anrechnung müssen erfüllt sein. Zum einen muss der Schulabgänger bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend erfasst sein, zum anderen muss er oder sie mindestens 17 Jahre alt sein.
Dabei ist es unerheblich, ob Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen werden oder nicht.
Einschränkungen
Einschränkungen gibt es bei Personen ab 25 Jahre. Sie müssen zuvor gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Die gleiche Regelung gilt für diejenigen, die zuvor Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst geleistet haben.
Weitere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung.
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