Initiative Erdgasmobilität empfiehlt Steuerermäßigung bis mindestens 2026

Initiative Erdgasmobilität empfiehlt Steuerermäßigung bis mindestens 2026. © spothits/Erdgas tanken./Foto: Auto-Medienportal.Net
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Initiative Erdgasmobilität empfiehlt Steuerermäßigung bis mindestens 2026

Die geplante Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff reicht nach Einschätzung der Initiative Erdgasmobilität noch nicht aus.

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Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht eine Verlängerung bis einschließlich 2021 mit anschließender Absenkung bis 2024 vor. Die von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) koordinierte Initiative plädiert in einer Stellungnahme für eine Verlängerung bis mindestens 2026 zur Investitionssicherheit und für eine Degression (Verringerung) nur im Fall eines besonders starken Marktwachstums.

Derzeit liegt der Marktanteil von Erdgas und Biomethan am Kraftstoffabsatz laut Dena bei 0,35 Prozent. Ab einem Anteil von vier Prozent würde sich die Marktentwicklung nach Einschätzung der Initiative Erdgas selbst tragen und eine Steuerermäßigung wäre nicht mehr nötig. Vor 2026 sei diese Zielmarke aber wahrscheinlich nicht erreichbar. Sollte der Markt schneller wachsen, könne die Ermäßigung ab einem Anteil von drei Prozent reduziert werden, lautet der Vorschlag.

Erdgas und Biomethan als Kraftstoffe seien derzeit die günstigste Option, um Emissionen im Verkehr zu reduzieren. Bei der derzeit üblichen Beimischung von 20 Prozent Biomethan stießen Erdgasfahrzeuge bis zu 35 Prozent weniger Treibhausgase aus als Benziner oder Diesel. Der Ausstoß an Stickoxiden sei um bis zu 90 Prozent geringer, die Lärmbelastung bei Nutzfahrzeugen sinke um bis die Hälfte. Im Straßengüterverkehr ist Flüssigerdgas (LNG – Liquefied Natural Gas)
laut Initiative Erdgasmobilität auf langen Strecken die einzige wettbewerbsfähige Alternative zu Diesel.

sph/ampnet/jri

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