Ratgeber: Vorsicht vor dem Wild

Ratgeber: Vorsicht vor dem Wild. © spothits/Goslar Institut
Ratgeber: Vorsicht vor dem Wild. © spothits/Goslar Institut

Ratgeber: Vorsicht vor dem Wild

Im Herbst und im Winter steigt alljährlich die Zahl der Wildunfälle gemessen an den anderen Monaten des Jahres. Denn meist geht das Wild in der Dämmerung auf Nahrungssuche und trifft daher in der dunklen Jahreszeit, wenn es morgens später hell und abends früher dunkel wird, eher auf Autofahrer als zu anderen Jahreszeiten.

Ratgeber: Vorsicht vor dem Wild. © spothits/Goslar Institut
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Wild in der Dämmerung

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Insbesondere im Berufsverkehr nimmt so die Gefahr, mit einem Tier zu kollidieren, deutlich zu.

Nach den Erfahrungen des Bundes der Versicherten (BdV) ist das Risiko von Wildunfällen zwischen 17 und 24 Uhr sowie morgens zwischen 5 und 8 Uhr am größten, teilte das von der HUK-Coburg gegründete Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern mit. Grundsätzlich können Wildunfälle aber natürlich zu jeder Tages- und Nachtzeit passieren.

Rein statistisch kommt es hierzulande alle zweieinhalb Minuten zum Zusammenstoß eines Autos mit einem Wildtier. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt die Zahl der jährlichen Wildunfälle mit rund 200 000 an. Der dabei entstehende Schaden wird auf deutlich mehr als 400 Millionen Euro veranschlagt.

Auf die Gefahr eines Wildunfalls kann man sich zwar durch besonders vorausschauendes und vorsichtiges Fahren einstellen. Doch es lässt sich auch so nicht ausschließen, dass auf der Straße plötzlich ein Wildtier auftaucht. Dann sollte der Fahrer kontrolliert abbremsen, gegebenenfalls das Fernlicht ausschalten, laut hupen und das Lenkrad möglichst gerade halten, empfehlen Experten. Von Ausweichmanövern raten sie kategorisch ab. Ein kontrollierter Aufprall ist besser als ein Ausweichmanöver, bei dem der Fahrer schnell die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren und ins Schleudern geraten kann. Denn dann endet die Fahrt im schlimmsten Fall an einem Baum oder im Gegenverkehr.

Ist es zu einem Zusammenstoß mit einem Tier gekommen, sollte der Autofahrer immer die Polizei rufen, um sich von den Beamten eine sogenannte Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese hilft bei der Schadensregulierung – ebenso, wenn der Fahrer die Schäden an seinem Fahrzeug möglichst genau dokumentiert, am besten mit Fotos vom Unfallort aus verschiedenen Perspektiven, aber auch von dem Tier sowie den Unfallspuren am Auto. Letztere sollten am Fahrzeug bleiben, bis die Versicherung gegebenenfalls den Schaden begutachtet hat, so das Goslar Institut.

Verletzte Tiere dürfen auf keinen Fall angefasst werden, da sie sich zur Wehr setzen und so Verletzungen verursachen können. Aber auch von toten Tieren sollte man die Finger lassen, um mögliche Ansteckungen, etwa mit Tollwut, auszuschließen.

Für die Regulierung eines Wildunfalls ist die Teilkaskoversicherung zuständig – wenn es sich um einen Unfall mit so genanntem Haarwild handelt. Zu dieser Gattung zählen unter anderem Wildschweine, Rotwild, Feldhasen und Füchse. Die Versicherung tritt übrigens auch dann ein, wenn der Fahrer einem großen Tier nur auswich und dabei verunglückte. Grundsätzlich sollten Wildunfälle der Versicherung so schnell wie möglich gemeldet werden.

Versucht ein Kraftfahrer allerdings ein Kleintier auf der Fahrbahn zu schützen, indem er sein Fahrzeug heftig verzögert, begeht er aus Sicht des Gesetzes eine unerlaubte Vollbremsung. Dann droht ihm für seine Fürsorge für Kaninchen, Igel oder Eichhörnchen eine Mitschuld, wenn es durch das Bremsmanöver zu einem Auffahrunfall kommt. Wer einem Kleintier ausweicht und dabei verunglückt, hat überhaupt keinen Anspruch an seine Versicherung. Motorradfahrer hingegen, die auch durch ein kleines Tier schon zu Sturz kommen können, sollten versuchen, dem Hindernis auszuweichen, raten die Experten.

sph/ampnet/jri

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