35-kW-Drosselung: Für 2013 bis 2016 gilt Bestandsschutz

IVM. Foto: spothits/ampnet/IVM
IVM. Foto: spothits/ampnet/IVM

Die Europäische Kommission hat den deutschen Alleingang bei der Drosselung von Motorrädern auf Führerschein A2 konforme 35 kW / 48 PS gestoppt. Demnach dürfen die Ausgangsmodelle, wie schon in den übrigen EU-Ländern, auch hierzulande serienmäßig nicht mehr als 70 kW / 95 PS leisten.

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Nach Angaben des Industrieverbands Motorrad (IVM) gilt nach Inkrafttreten der Verordnung zum 28. Dezember des vergangenen Jahres in Deutschland aber ein Bestandsschutz. Er bezieht sich auf alle A2-Fahrer, die ihren Führerschein zwischen dem 19. Januar 2013 (EU-Führerscheinreform) und dem 27. Dezember 2016 erhalten haben.

Sie dürfen weiterhin auf 35 kW gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung über 70 kW liegt. Von Fahrten ins Ausland mit diesen Maschinen rät der IVM allerdings ab, da die Rechtslage auch vor der geforderten Nachbesserung durch die EU nicht eindeutig war.

sph/ampnet/jri

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