Steigender Strompreis und mehr Rente: Das ändert sich 2014

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Jeder Jahreswechsel bringt Neuregelungen in vielen Bereichen. Für 2014 betrifft das unter anderem die Kfz-Steuer, die Mütter- und Altersrente, den Mindestlohn und den Hartz-IV-Regelsatz sowie Briefporto, Betreuungsgeld und das Punktesystem der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

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Mütterrente, Mindestlohn und Altersrente

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Zum 1. Juli 2014 wird die Mütterrente erhöht. Hiernach bekommen Mütter für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, einen Rentenpunkt. Das bedeutet für Frauen West 28,14 Euro, für Mütter im Osten 25,74 Euro mehr Rente. Bereits zum Jahresbeginn wird der Mindestlohn für Leiharbeiter eingeführt. Im Westen liegt er bei 8,50 Euro, im Osten bei 7,86 Euro. Schrittweise soll er bis 2016 im Westen auf 9 Euro, im Osten auf 8,50 Euro steigen.

Auch Altersrentner bekommen ab Juli 2014 mehr Geld. Die Anhebung beträgt im Westen 2,13 Prozent, im Osten 2,25 Prozent. Damit erhöht sich die Rente bei angenommenen 900 Euro im Westen um 19,17 Euro, im Osten um 20,25 Euro.

Strompreis

Zum 1. Januar 2014 steigt die Ökostromumlage. So erhöht sich durch die Umsetzung des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG) der Preis für eine Kilowattstunde von 5,277 Cent auf 6,240 Cent.

Kfz-Steuer

Zudem steigt die Kfz-Steuer beim Neuwagenkauf. Während Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß bis 90 Gramm pro Kilometer steuerbefreit sind, werden für jedes darüber liegende Gramm zwei Euro fällig. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge mit einem Verbrauch von maximal 3,6 Litern pro 100 Kilometern sowie Benzinfahrzeuge mit bis zu 4,1 Litern Verbrauch.

Flensburger Punkteregelung

Ab Januar tritt die neue Punkteregelung für Verkehrsvergehen in Kraft. Dann gibt es nur noch acht Punkte. Schwere Vergehen werden mit drei Punkten geahndet, leichte mit weniger Punkten. Bis zu einem Kontostand von fünf Punkten kann durch Teilnahme an einem Kurs jährlich ein Punkt abgebaut werden. Wer indes acht Punkte hat, verliert seinen Führerschein.

Hartz-IV

Ab Januar erhöht sich die Bemessungsgrundlage für Hartz-IV-Empfänger auf 391 Euro pro Monat. In Partnerschaft lebende Menschen bekommen 353 Euro, Personen ohne eigenen Haushalt 313 Euro. Kinder bis sieben Jahre erhalten 229 Euro, Kinder zwischen sieben und 14 Jahren 261 Euro, Jugendliche 296 Euro.

Betreuungsgeld

Im August 2014 erhöht sich das Betreuungsgeld auf 150 Euro für Kinder im Alter zwischen 13 und 36 Monaten. An die Auszahlung sind Bedingungen geknüpft: So muss das Kind nach dem 1. August 2012 geboren sein und von den Eltern zu Hause betreut werden.

Porto und Tabak

Auf 60 Cent erhöht wird zudem das Porto für Normalbriefe. Teurer werden Zigaretten und Tabak. Hiernach werden für eine Schachtel mit 19 Zigaretten vier bis acht Cent mehr fällig. Auf die 40-Gramm Feinschnittpackung Drehtabak werden zwölf bis 14 Cent aufgeschlagen.

EU-Parlament

Vielfalt könnte die Absenkung der 5-Prozent-Hürde im Europaparlament bringen. Ab 2014 genügen drei Prozent, um in das Parlament einzuziehen.

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