Recht: Händler haften zwei Jahre bei Gebrauchtwagen
In vielen von Händlern verwendeten Vertragsformularen über den Kauf gebrauchter Kraftfahrzeuge heißt es: „Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.“ Nach […]