ADAC warnt vor Beleidigungen im Straßenverkehr. © spothits/Auto-Medienportal.Net/ADAC
Ratgeber

ADAC warnt vor Beleidigungen im Straßenverkehr

Wer im Straßenverkehr heftig reagiert und einem Drängler den Vogel zeigt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Darauf weist der ADAC hin. Gesten und Worte seien auch im Straßenverkehr keine Kavaliersdelikte: Wer einen anderen beleidigt, absichtlich kränkt oder sich verächtlich äußert, begeht eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann. […]