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Bislang hatte es die »alte« Gebühreneinzugszentrale GEZ nicht nötig, auf Anfragen zu reagieren. Jetzt aber scheint man bei den Öffentlich Rechtlichen den zweiten Teil des Wortes Beitragsservice ernst zu nehmen und erstmals auch »Service« bieten zu wollen
Große Überraschung
Mit der Anweisung des ersten Rundfunkbeitrages stand auf dem Überweisungsträger der Zusatz »vorbehaltlich«. Zudem gab es parallel ein Fax mit dem entsprechenden Hinweis der vorbehaltliche Zahlung des neuen Rundfunkbeitrages an den Beitragsservice des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks.
Bis zur endgültigen Klärung alle offenen Fragen im Zusammenhang mit der neuen Beitragsordnung würde jeder Überweisung entsprechend »vorbehaltlich« ausgeführt.
Gewaltige Verwunderung
Die Überraschung war perfekt, als nach etwa vier Wochen ein Antwortschreiben aus Köln im Briefkasten steckte. Hiernach sei jeder Wohnungsinhaber in Deutschland aufgrund der Gesetzeslage verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Und weil es sich beim Rundfunkbeitrag um ein Gesetz und keinen Vertrag handele, könnten Zahlungen nicht an eigene Bedingungen geknüpft werden. Das bedeutet, der Zusatz »vorbehaltlich« bei Zahlungen sei rechtswidrig.
Dennoch informiert der Beitragsservice darüber, dass dem Rundfunkteilnehmer – also Mietern und Wohnungseigentümern – dadurch kein Nachteil entstünde, würden zu viel gezahlte Beträge nach § 10 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag erstattet. Die Erstattung sei jedoch an entsprechende gerichtliche oder politische Entscheidung gebunden.
Im Moment gebe es jedoch weder einen höchstrichterlichen Beschluss noch eine Verlautbarung des Gesetzgebers, heißt es im Antwortschreiben des Betragsservice vom 4. März 2013. So sei man an die gesetzlichen Regelungen und deren Umsetzung gebunden.
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