Recht: Reiserücktrittsversicherung auch nach Online-Check-In wirksam
25. Juni 2014 | Von Ingo Koecher
Die Wirksamkeit einer Reiserücktrittsversicherung besteht auch nach erfolgtem Online-Check-In. Da die Reise zu diesem Zeitpunkt als noch nicht angetreten gilt, muss die Versicherung bei Reiserücktritt zahlen. So urteilte das Münchner Amtsgericht (AZ: 171 C 18960/13).


