Recht: Keine Entschädigung bei abgebrochenem Landeanflug wegen Schlechtwetter

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Bricht ein Pilot den Landanflug wegen schlechtem Wetter ergebnislos ab, berechtigt das nicht zu einer Entschädigung. So entschied das Amtsgericht Hannover (AZ: 408 C 9499/13). Im verhandelten Fall verklagte ein Ehepaar eine Fluggesellschaft auf 800 Euro Schadenersatz wegen Flugverspätung, da der Pilot mehrere Landeanflüge am Ende ergebnislos abbrach und einen Ausweichflughafen ansteuerte.

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Details

Ein Ehepaar wollte im März mit einer Maschine von Lanzarote nach Stuttgart fliegen. Der Pilot konnte jedoch das Flugzeug wegen starkem Wind und Böen auch nach dreimaligem Versuch nicht landen, brach ab und flog nach Fuerteventura. Damit erwuchs dem Ehepaar eine 22-stündige Verspätung, worauf das Paar das Flugunternehmen auf 800 Euro Entschädigung verklagte.

Urteil

Vom Amtsgericht Hannover wurde die Klage abgewiesen. Eine Landung bei solchen Wetterbedingungen war nachweislich nicht möglich, heißt es in der Begründung. Somit habe der Pilot folgerichtig einen Ausweichflughafen angeflogen.

sph/koe

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