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Eine neue Hitzewelle hat Griechenland erfasst und treibt die Temperaturen örtlich auf bis zu 40 Grad Celsius. Behörden warnen vor einer deutlich erhöhten Waldbrandgefahr, besonders auf Kreta und Rhodos, und rüsten Rettungskräfte sowie lokale Einrichtungen auf.
Hitze, Trockenheit und Maßnahmen in Städten
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Die heiße Phase begann zu Wochenbeginn und soll nach aktuellen Prognosen etwa eine Woche andauern. In vielen Regionen, darunter Ballungszentren und Teile der Peloponnes, bleiben die Nächte ungewöhnlich warm.

In Athen öffnete die Stadt klimatisierte Hallen für die Bevölkerung. Außerdem wurden in mehreren Stadtteilen mehr als 130 Trinkstellen für herrenlose Tiere eingerichtet und werden regelmäßig mit Wasser versorgt.
Extremes Brandrisiko auf Kreta und Rhodos
Die nationalen Katastrophenschutzbehörden stufen große Teile des Landes wegen der anhaltenden Trockenheit, der Hitze und starker Winde als hochriskoreich ein. Für weite Bereiche der Südküste, insbesondere den größten Teil Kretas und Rhodos, galt am Freitag, dem 28. August, die Warnstufe 5 von 5.
Für viele Inseln der Ägäis und der Ionischen See gilt die zweithöchste Warnstufe. Nur wenige nördliche Regionen bleiben derzeit ausgenommen. Die Behörden aktualisieren täglich eine Übersichtskarte mit der aktuellen Gefahrenlage; Angaben zu Feuerwehr-Einsätzen veröffentlicht die griechische Plattform Foties.GR.
Brandwelle: Dutzende Feuer binnen Stunden
Innerhalb weniger Stunden brachen am Dienstag, dem 25. August, landesweit 39 Wald- und Buschfeuer aus. Der schwierigste Einsatz betraf die Insel Salamis vor Athen, wo das Feuer inzwischen unter Kontrolle gebracht wurde. In anderen Gebieten, etwa rund um Athen und im Norden, konnten Brände nur teilweise eingedämmt werden.
Nach derzeitiger Lage gibt es keine Berichte über unmittelbar bedrohte touristische Anlagen. Dennoch betonen Behörden, dass sich die Situation sehr schnell ändern kann.
Warum Brände sich rasch ausbreiten
Im Sommer sind Hitzewellen über 40 Grad keine Seltenheit. In Kombination mit lang anhaltender Trockenheit reicht oft ein Funke, um großflächige Feuer zu entfachen.

Besonders gefährlich ist der lokale Nord- bis Nordwestwind Meltemi, der in der Ägäis auch bis nach Kreta weht. Wechselnde Windrichtungen können Feuer schnell vorantreiben oder bereits gelöschte Flächen wieder aufflammen lassen.
Praktische Hinweise für Reisende
Das Auswärtige Amt hat bislang keine generelle Reisewarnung für Regionen in Griechenland ausgesprochen. Es empfiehlt jedoch, die Hinweise der lokalen Behörden zu befolgen und die Lage über regionale Medien zu verfolgen.
- Erwarten Sie mögliche Straßensperren und Einschränkungen im Bahnverkehr in betroffenen Gebieten.
- Schalten Sie auf Ihrem Mobiltelefon die Option für Notfallbenachrichtigungen (Cell Broadcast Alerts) ein; griechische Stellen senden Warnungen in Griechisch und Englisch.
- Bei Evakuierungen wenden Sie sich für Unterkunft, Verpflegung oder Gepäckfragen an Ihren Veranstalter oder an den griechischen Katastrophenschutz.
Für Betroffene sind folgende Telefonnummern des griechischen Katastrophenschutzes genannt: +30 210 368 1730, +30 210 368 1259 und +30 210 368 135.
Rechte von Pauschal- und Individualreisenden
Pauschalreisende können kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort unmittelbar unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten und die Reise dadurch voraussichtlich erheblich beeinträchtigt ist. Entscheidend ist, dass die Störung unmittelbar den gebuchten Zielort betrifft und die Reise zeitnah bevorsteht.
Allein extreme Hitze oder subjektive Befürchtungen rechtfertigen in der Regel keine kostenlose Stornierung; in solchen Fällen können Stornokosten anfallen.
Wenn Feuer während des Urlaubs auftreten
Treten gravierende Probleme erst während einer laufenden Reise auf, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Vertragskündigung möglich. Der Veranstalter muss dann gegebenenfalls die Rückreise organisieren und Mehrkosten tragen. Kann die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht stattfinden, ist er verpflichtet, die Unterkunft für maximal drei Tage zu übernehmen.
Regelung für Individualreisende
Bei individuell gebuchten Leistungen gilt: Werden vertraglich zugesagte Leistungen wegen Sperrungen oder vergleichbarer Einschränkungen nicht erbracht, müssen Reisende diese nicht bezahlen. Ist die Unterkunft erreichbar und die Sicherheit gegeben, hängt eine Erstattung hingegen oft von der Kulanz des Anbieters oder vertraglichen Vereinbarungen ab.
Weitere Sicherheitshinweise stellt das Auswärtige Amt bereit. Bericht und Fakten basieren unter anderem auf Informationen der dpa.












