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Recht: Jobcenter muss dauerhaften Nachhilfeunterricht zahlen

25. Oktober 2013 | Von | Kategorie: Familie, Meldung, Ratgeber, Recht

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Das Braunschweiger Sozialgericht hat entschieden, dass ein Jobcenter die Kosten dauerhaften Nachhilfeunterrichts übernehmen muss. Diese Geldleistung sei Bestandteil der Grundsicherung und gehöre zum menschenwürdigen Existenzminimum. So bekam ein 16 Jähriger Realschüler Recht, der gegen die Einstellung der Kostenübernahme seines Englisch-Nachhilfeunterrichts geklagt hatte.

Recht: Jobcenter muss dauerhaften Nachhilfeunterricht zahlen. © spothits.de/schemmi/PIXELIO www.pixelio.de

Recht: Jobcenter muss dauerhaften Nachhilfeunterricht zahlen. © spothits.de/schemmi/PIXELIO www.pixelio.de

Erstantrag

Der Schüler besucht die 10. Klasse einer Realschule und leidet an einer Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie). Im Mai 2011 begann er Englisch-Nachhilfeunterricht zu nehmen. Da er Hartz-IV-Leistungen bezog, wurden die Kosten vom Jobcenter übernommen.

Folgeantrag

Mit Beginn des neuen Schuljahres stellte der Kläger im September 2012 einen weiteren Antrag auf Kostenübernahme, um die Englisch-Nachhilfe fortführen zu können. Jetzt lehnte das Jobcenter die Kostenübernahme ab. Die durchschnittlichen Leistungen zeigten, dass es sich bei dem Schüler um kein »vorübergehendes Lerndefizit handelt«, so die Begründung.

»Grundsatz der Chancengleichheit«

Hiergegen klagte der Schüler erfolgreich am Sozialgericht Braunschweig (AZ.: S 17 AS 4125/12, 8. August 2013). Das sah die Voraussetzungen einer Kostenübernahme durch das Jobcenter erfüllt. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem »Grundsatz der Chancengleichheit«. Zudem verwies das Gericht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010. Hiernach hat der Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass Hilfe zum Lebensunterhalt auch zusätzlichen Bedarf eines Schulkindes auf Lernförderungen einschließt.

Urteil

Das Sozialgericht Braunschweig sah in der weiteren Förderung eine sinnvolle Ergänzung zum Unterrichtsangebot. Es sei unerheblich, ob Nachhilfe eine Versetzung ermögliche. Entscheidend sei, ob mit der Nachhilfe ein bestimmtes Leistungsniveaus erreicht werde. Dies sah das Gericht als gegeben und verurteilte das Jobcenter zur Übernahme der Kosten.


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