Recht: Jobcenter muss dauerhaften Nachhilfeunterricht zahlen
25. Oktober 2013 | Von RedaktionDas Braunschweiger Sozialgericht hat entschieden, dass ein Jobcenter die Kosten dauerhaften Nachhilfeunterrichts übernehmen muss. Diese Geldleistung sei Bestandteil der Grundsicherung und gehöre zum menschenwürdigen Existenzminimum. So bekam ein 16 Jähriger Realschüler Recht, der gegen die Einstellung der Kostenübernahme seines Englisch-Nachhilfeunterrichts geklagt hatte. Erstantrag Der Schüler besucht die 10. Klasse einer Realschule und leidet an einer
[weiterlesen ...]

