Recht: Mietminderung bei eingeschränktem Fernsehempfang
15. März 2014 | Von Ingo Koecher
Wenn sich der Fernsehempfang verschlechtert, ist der Mieter berechtigt, die Miete um zwei Prozent zu mindern. So entschied das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (AZ: 2 C 822/04). Hiernach verschlechterte sich in der Wohnung einer Mieterin der Fernsehempfang. Sie wies den Vermieter darauf hin und bat um Wiederherstellung des Zustands bei Abschluss des Mietvertrages. Seit dem Ausfall
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