Recht: Anschlussinhaber bei Filesharing durch Familienangehörigen nicht haftbar
9. Januar 2014 | Von Ingo KoecherEin Anschlussinhaber ist nicht verpflichtet, die Internetaktivitäten der Familienmitglieder zu kontrollieren. Auch kann er nicht dafür belangt werden, wenn sich ein Familienmitglied an illegalen Tauschbörsen beteiligt. Dies gilt auch dann, wenn derjenige bereits volljährig ist. So entschied der Bundesgerichtshof (AZ: 8. Januar 2014 – I ZR 169/12) und hob damit ein Urteil des Landgerichts Köln
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