Urteil: Versicherung muss teure Ölbeseitigung bezahlen
1. September 2015 | Von Redaktion
Eine Firma muss nicht die günstigste Möglichkeit wählen, eine Ölspur auf der Straße zu beseitigen. So entschied das Landgericht Heidelberg und wies die Einwände der Kfz-Haftpflichtversicherung einer Autofahrerin zurück, die die Reinigung nicht bezahlen wollte (Az. 4 S 10/14).

