Recht: Keine Entschädigung bei abgebrochenem Landeanflug wegen Schlechtwetter
9. Juni 2014 | Von Ingo Koecher
Bricht ein Pilot den Landanflug wegen schlechtem Wetter ergebnislos ab, berechtigt das nicht zu einer Entschädigung. So entschied das Amtsgericht Hannover (AZ: 408 C 9499/13). Im verhandelten Fall verklagte ein Ehepaar eine Fluggesellschaft auf 800 Euro Schadenersatz wegen Flugverspätung, da der Pilot mehrere Landeanflüge am Ende ergebnislos abbrach und einen Ausweichflughafen ansteuerte.

