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Bei der Weltpremiere des neuen Tesla Roadster in Texas am 15. Oktober 2026 zeigte Elon Musk eine Vorführung, die viele Zuschauer an einen Action‑Film erinnerte: Der Prototyp verließ eine Rampe, wirkte in der Luft wie gesteuert von Düsen und landete wieder auf seinen Rädern. Daraus ergibt sich eine praktische Frage: Reicht der normale Autoführerschein künftig noch aus, oder käme für Fahrer womöglich eine Flugberechtigung hinzu?
Was Tesla in Texas vorführte
Während der Präsentation fuhr der Prototyp zunächst kopfüber über eine Rampe, löste sich dann mit Hilfe von Düsen von der Rampe, drehte sich in der Luft und setzte auf seinen Rädern wieder auf. In weiteren Szenen sprang der Roadster über mehrere stehende Tesla‑Modelle; sogar ein seitlicher Überschlag war Teil der Show. Aufnahmen der Premiere wurden von Tesla verbreitet und von Agenturen wie REUTERS begleitet.
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Nur die spezielle Rocket‑Version ist «air ready»
Tesla bietet den Roadster nach Herstellerangaben in unterschiedlichen Varianten an. Die reguläre Performance‑Ausführung verfügt laut Angaben nicht über Flugfunktionen; die limitierte Thrust‑Variante bringt zwar zusätzliche Schubdüsen für Beschleunigungsmanöver mit, bleibt aber nicht als Luftfahrzeug einsetzbar.
Anders die streng limitiert geplante Rocket‑Ausführung, die Tesla nur ausgewählten Kunden anbieten will. Der Konzern bezeichnet diese Version als „air ready“ und spricht von einem „full flight system“. Der einsitzige Rocket‑Roadster ist mit zehn Kaltgasdüsen rund um die Karosserie bestückt. Entwicklungschef Lars Moravy erklärte, die Düsen würden mit etwa 600 Litern Druckluft betrieben. Firmenchef Elon Musk fasste die Technik pointiert zusammen: „Er kann im Grunde wie eine Rakete fliegen.“ Zugleich äußerte er Zweifel, ob ein solcher Betrieb in allen Rechtsordnungen überhaupt zulässig sei.
Rechtliche Hürden: Flugrecht statt nur Straßenverkehr
Sobald ein Fahrzeug tatsächlich als Luftfahrzeug betrieben wird, greifen nicht mehr nur die Regeln des Straßenverkehrs. Dann sind die umfassenden Anforderungen des Luftfahrtrechts zu beachten. Eine zentrale Frage wäre demnach die luftfahrtrechtliche Einstufung des Roadsters, weil davon abhängt, welche Zulassungen und Bescheinigungen nötig sind.

Die europäische Luftfahrtbehörde EASA hat inzwischen spezielle technische Vorgaben für sogenannte VTOL‑Fluggeräte entwickelt, da diese Konstruktionen weder klassischen Hubschraubern noch Starrflüglern entsprechen. Würde der Roadster als Luftfahrzeug anerkannt, wäre neben dem Führerschein der Klasse B vermutlich auch eine Flugberechtigung erforderlich — welche genau, hinge von der finalen Einstufung und den nationalen Vorschriften ab.
Ein praktisches Hindernis: Keine spontanen Starts im Straßenverkehr
Selbst bei einer Zulassung als Luftfahrzeug würde es in der Praxis kaum möglich sein, jederzeit von einer öffentlichen Straße abzuheben. Das deutsche Luftverkehrsgesetz sieht vor, dass Starts und Landungen außerhalb genehmigter Flugplätze nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers und einer Erlaubnis der Luftfahrtbehörde zulässig sind. Spontane Starts auf Autobahnen oder innerstädtischen Straßen wären damit rechtlich heikel.
Aufwand, Reichweite und Nutzen
Neben den juristischen Fragen ist die wirtschaftliche Seite entscheidend: Um aus dem Prototyp ein regulär zugelassenes Luftfahrzeug zu machen, müsste Tesla umfangreiche Entwicklungs‑ und Zertifizierungsarbeiten leisten. Die praktische Nutzbarkeit wäre begrenzt, weil Start und Landung wohl weiterhin beschränkt wären.
Auch technische Grenzen sprechen gegen großflächigen Flugbetrieb. Der Druckluftbehälter zur Versorgung der Jet‑Düsen fasst nach Angaben von Tesla nur rund 600 Liter — das reicht nicht für längere Rundflüge. Gene Munster vom Investor Deepwater Asset Management kommentierte die Premiere entsprechend nüchtern: „Es war ein technisches Showstück ohne kommerziellen Wert, abgesehen davon, dass traditionelle Autohersteller in Verlegenheit gebracht wurden.“
Blick nach vorn
Tesla peilt derzeit eine Serienproduktion des Roadster für 2028 an. Ob Privatkunden dann tatsächlich regelmäßig „durch die Luft“ fahren werden, erscheint fraglich. Wahrscheinlicher ist, dass etwaige Flugmanöver zunächst auf abgesperrten Testgeländen gezeigt werden, nicht im morgendlichen Berufsverkehr.












