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An der kroatischen Adria hat sich die Lage nach mehreren verheerenden Waldbränden rund um Omiš und auf der Halbinsel Pelješac weitgehend beruhigt. Dennoch sorgt ein großes Feuer auf bosnisch-herzegowinischem Boden bei Ivanica weiter für Besorgnis, weil es in Richtung Dubrovnik vorgedrungen ist.
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Das Feuer bei Ivanica auf bosnisch-herzegowinischer Seite hat sich zeitweise in Richtung Rijeka Dubrovačka bei Dubrovnik ausgebreitet, wie kroatische Medien und die Feuerwehr berichten. Zuletzt bestand nach Angaben der Einsatzkräfte jedoch keine unmittelbare Gefährdung von Wohngebieten auf kroatischem Territorium.
Auf der bosnischen Seite bedrohte die Flammen laut Berichten mehrere Häuser im Ort Ivanica sowie eine Tankstelle. Die Situation wird weiterhin von beiden Ländern beobachtet.
Lokva Rogoznica und Omiš: einer der schwersten Brände des Sommers
Der gewaltige Brand war am Donnerstagabend, dem 13. August 2026, nahe Lokva Rogoznica ausgebrochen und griff entlang eines rund 10 Kilometer langen Küstenstreifens bis in das Stadtgebiet von Omiš über. Vor allem Kiefernwälder standen in Flammen.

Ein Mensch kam ums Leben. Das Klinikum Split meldete 40 Verletzte; 14 Personen wurden stationär aufgenommen, sieben davon befinden sich weiterhin in lebensbedrohlichem Zustand. Etwa 2000 Menschen wurden evakuiert und in Notunterkünften untergebracht; zahlreiche Urlauber flüchteten mit dem Auto, zusätzlich organisierten Behörden Evakuierungen per Schiff über die Adria.
Die Gebietskörperschaft Split-Dalmatien listete erste Schadenszahlen auf: Demnach wurden im Raum Omiš unter anderem 58 Wohnhäuser, zwei Garagen, 36 Fahrzeuge, 25 Boote, zwei Anhänger, ein Motorrad und zwei Lastwagen vom Feuer betroffen, so Blaženko Boban gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Sender HRT.
Pelješac und Dugi Otok: Lage weitgehend stabil
Auf der Halbinsel Pelješac führten Feuerwehrkräfte Sicherungs- und Nachlöscharbeiten durch. In der Nacht von Montag auf Dienstag, dem 18. August, kam es zu einem kurzzeitigen Wiederaufflammen; mit Hilfe eines Löschflugzeugs konnte das Feuer aber erneut eingedämmt werden. Wohnhäuser waren zuletzt nicht mehr unmittelbar gefährdet, Reisende müssen jedoch mit Verkehrsbeschränkungen rechnen.
Auf der Insel Dugi Otok war ein Brand zwischen Savar und Brbinj am 15. August wieder aufgeflammt. Kroatischen Medien zufolge konnte eine Ausbreitung gestoppt werden; seit dem 18. August gilt das Feuer als gelöscht.
Weitere Brandherde wurden aus dem dalmatinischen Hinterland gemeldet, unter anderem im Raum Dinara sowie bei Galovac/Pristeg. Behörden zufolge haben Waldbrände in Kroatien seit Jahresbeginn fast 10.000 Hektar zerstört — deutlich mehr als im Vorjahr.
Hinweise für Reisende und Behördenappelle
Das Auswärtige Amt rät Menschen in betroffenen Regionen, den Anweisungen lokaler Behörden und der Polizei Folge zu leisten. Medienberichte vor Ort liefern laufend Informationen zur Lageentwicklung. Wichtig sei, Gefahrenzonen zu meiden und die Löscharbeiten nicht zu behindern.
Die Kroatische Zentrale für Tourismus weist zugleich darauf hin, dass trotz der Brände bei Omiš touristische Aktivitäten in vielen Teilen der Region fortgesetzt werden.
Was Urlauber rechtlich wissen sollten
Bei drohenden oder bereits stattfindenden Naturkatastrophen haben Reisende unter bestimmten Voraussetzungen Rechte. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Pauschalreisen: Bei sogenannten unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die die Reise erheblich beeinträchtigen und den Urlaubsort unmittelbar betreffen, ist eine kostenlose Stornierung möglich — allerdings nur, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und das betroffene Gebiet klar betroffen ist.
- Kein generelles Storno-Recht: Steht die Reise erst in weiter Zukunft an, ist ein kostenfreier Rücktritt in der Regel nicht durchsetzbar. Auch reine Angst vor Bränden oder extreme Hitze begründen normalerweise keinen Rücktritt ohne Kosten.
- Tritt das Feuer während des Urlaubs auf: Reisende können unter Umständen den Reisevertrag kündigen und die Heimreise antreten. Der Veranstalter muss die Rückreise sicherstellen, wenn dies Teil des Vertrags ist, und trägt anfallende Mehrkosten. Kann die Rückreise nicht erfolgen, ist der Veranstalter verpflichtet, Unterkunftskosten für bis zu drei Tage zu übernehmen.
- Individualreisende: Bei nicht erbrachten Leistungen, etwa weil eine Urlaubsregion gesperrt ist, müssen Zahlungen nicht erfolgen. Ist die Unterkunft erreichbar und eine akute Gefahr nicht gegeben, hängt eine Rückerstattung meist von der Kulanz des Anbieters ab.
Praktischer Rat
Wer von einer geplanten Reise in eine betroffene Region betroffen ist, sollte kurzfristig Kontakt zum Reiseveranstalter oder zur Unterkunft aufnehmen und Meldungen lokaler Behörden verfolgen. Dokumentieren Sie relevante Informationen und bewahren Sie Nachweise über geänderte Leistungen oder zusätzliche Kosten auf.
Mit Material der dpa.












