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Der Flugverkehr am Flughafen Catania (Fontanarossa) ist nach einer Phase massiver Einschränkungen wieder in den Normalbetrieb zurückgekehrt. Warum das wichtig ist: Reisende sollten sich trotzdem vor Fahrtantritt über kurzfristige Änderungen informieren, denn die Lage kann sich rasch ändern.
Flugbetrieb in Catania weitgehend wiederhergestellt
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Der Betreiber des Airports auf Sizilien meldete, die zuvor geltende Teilsperrung des Luftraums sei aufgehoben worden. Diese Entscheidung trat am Dienstag, den 18. August, um 10:00 Uhr in Kraft.
Bis zu diesem Zeitpunkt war die Zahl der Landungen auf lediglich zwölf Flugzeuge pro Stunde begrenzt; Abflüge blieben dem Betreiber zufolge bisher unbeschränkt. Zuvor hatte sich die Situation am Wochenende bereits entspannt, nachdem der Flugbetrieb über eine Woche lang deutlich beeinträchtigt gewesen war.
Was die Störungen ausgelöst hat
Auslöser waren wiederholte Aschewolken nach Eruptionen des Vulkans Ätna. Die Asche beeinträchtigte die Sicht und stellte ein Risiko für Triebwerke dar, weshalb zahlreiche Flüge gestrichen oder umgeleitet werden mussten.

Am Samstag, dem 15. August, war die offizielle Warnstufe für den Vulkan zunächst herabgesetzt worden, sodass der Flugbetrieb wieder anlaufen konnte. Anschließend führten erneute Ascheausstöße jedoch erneut zu Einschränkungen.
Praktische Hinweise für Reisende
Da der Ätna jederzeit erneut Asche ausstoßen kann, sind kurzfristige Sperrungen möglich. Fluggäste sollten vor Anreise den aktuellen Flugstatus bei ihrer Airline oder auf der Website des Flughafens Catania prüfen.

Reisende mit Pauschalreisen können nach geltender Praxis unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei stornieren, wenn ihre Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt ist. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine direkte Nachfrage beim Veranstalter.
Der Ätna kurz erklärt
Mit einer Höhe von rund 3.300 Metern zählt der Ätna zu den höchsten und aktivsten Vulkanen Europas. Er bricht mehrmals jährlich aus und wird permanent überwacht.
Bei Besuchen der Vulkanregion gilt eine behördliche Regelung: Wer dem Krater näherkommen möchte, muss einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Besucherinnen und Besuchern.
Mit Material von dpa.











