Sudelfeld: Gericht bestätigt vorübergehende Einbahnregelung

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Das Verwaltungsgericht München hat die vorläufige Einbahnregelung für Motorräder auf der Sudelfeldstrecke (B 307) für rechtmäßig erklärt. Die Entscheidung bestätigt den Behördenversuch, mit einer zeitlich beschränkten Sperre Unfälle und Lärm entlang der Bergstrecke zu reduzieren – gegen den Widerstand des Motorradverbandes.

Gericht: Verkehrsversuch ist zulässig

Mit seiner Entscheidung wies das Gericht die Klage gegen die Maßnahme zurück. Es sieht die Anordnung des Landratsamts Rosenheim als eine rechtmäßige, befristete Erprobung an.

Seit 2025 gilt auf dem Abschnitt zwischen Bayrischzell und dem Inntal in der Sommersaison täglich in der Zeit von 11 bis 21 Uhr eine Einbahnregelung für Motorräder: Fahrzeuge dürfen nur in einer Richtung passieren. Nach Auffassung des Gerichts war dies erforderlich, weil andere Maßnahmen nicht ausreichend Wirkung gezeigt hätten.

Warum die Behörden die Sperrung einführten

Behörden und Polizei begründen die Maßnahme damit, dass wiederholte Berg- und Talfahrten durch Raser zu einer erhöhten Zahl schwerer Unfälle und zu starker Lärmbelastung geführt hätten. Laut Gericht blieben frühere Versuche – etwa Tempolimits, Überholverbote, bauliche Fahrbahnelemente und verstärkte Kontrollen – ohne den gewünschten nachhaltigen Effekt.

Motorradfahrer auf kurviger Bergstrecke in schneller Fahrt
Wiederholte Berg- und Talfahrten durch Raser führten zu schweren Unfällen und Lärmproblemen.

Erst durch die Einbahnregelung sei ein spürbarer Rückgang schwerer Motorradunfälle registriert worden. Auch Anwohner berichteten von weniger Verkehr und deutlich weniger Lärm.

Reaktion des Motorradverbandes

Der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM), der die Klage unterstützte, will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Das Bündnis äußerte weiterhin Kritik: Der Verkehrsversuch sei nicht ergebnisoffen gewesen und treffe auch vorschriftsmäßig fahrende Motorradfahrer.

Der Verband fordert stattdessen gezielte Maßnahmen gegen Raser sowie bauliche Verbesserungen an Gefahrenstellen. Ob der BVDM weitere rechtliche Schritte unternimmt, hängt davon ab, ob die Behörden die bislang befristete Regelung 2027 dauerhaft einführen.

Nächste Schritte und Zeithorizont

Die ursprünglich bis Ende Oktober geplante Erprobungsphase wird dem Gericht zufolge bereits Ende September beendet. Anschließend sollen die Behörden die Ergebnisse auswerten und über eine mögliche dauerhafte Regelung entscheiden.

Die Entscheidung hat lokale Bedeutung: Sie bestimmt, wie Anwohner, Motorradfahrer und Behörden künftig mit Sicherheits- und Lärmproblemen auf der beliebten Passstrecke umgehen.

Artikelbild: TOURENFAHRER, unter Verwendung von KI

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