Ratgeber: Verkehrsregelung durch Wechselzeichenanlagen

Ratgeber: Verkehrsregelung durch Wechselzeichenanlagen. © spothits/Auto-Medienportal.Net/AvD
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Ratgeber: Verkehrsregelung durch Wechselzeichenanlagen

Schilderbrücken auf Autobahnen regeln in Ballungsräumen mit ihren wechselnden Anzeigen von Verkehrszeichen flexibel den Verkehr. Damit wird bei mehrspurigen Straßen flexibel auf die Verkehrssituation reagiert. Die Anzeige wird entweder über Leitzentralen oder durch Sensoren auch automatisch gesteuert.

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Wechselzeichenanlagen

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Je nach Verkehrsaufkommen und Witterungsverhältnissen kann eine Wechselverkehrszeichenanlage (WZA) aber auch vor Gefahren wie Unfällen, Staus oder Aquaplaning gewarnt werden.

Die angezeigte Geschwindigkeit muss ab der Schilderbrücke eingehalten werden. Wird die Anzeige ausgeschaltet, gibt es kein Limit durch die Anlage, gegebenenfalls gelten dann aber die fest aufgestellten Verkehrszeichen, die eine bestimmte Geschwindigkeit vorgeben, betont der Automobilclub von Deutschland (AvD). Man muss also in Erinnerung behalten, welche Beschilderung aufgestellt ist, es sei denn, die Wechselzeichenanlage signalisiert mit dem Zeichen 282 „Freie Fahrt“. Hat die Verkehrsbehörde die Schilder nach den Vorgaben aufgestellt, ist die Gefahr einer unklaren Situation nahezu ausgeschlossen, betont der AvD. Vor Schilderbrücken ist dann entweder durch Zusatzschild die Länge der Streckenbeschränkung oder das Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit per Verkehrszeichen angegeben.

Ändert sich die Anzeige auf der Schilderbrücke während einer Fahrtunterbrechung auf einem Parkplatz, wird dem Autofahrer sogar zugemutet, seine Geschwindigkeit der des Hauptverkehrs bis zur nächsten Schilderbrücke anzupassen. So jedenfalls hat das Bayerische Oberlandesgericht im Jahr 1998 in einem Fall entschieden. Die Vorgaben der Brücken gelten prinzipiell nur für die Fahrspur, über der sie angezeigt werden. So hatte das Oberlandesgericht Braunschweig einen Lkw-Fahrer vom Vorwurf der Missachtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h, die für die Nebenspur galt, freigesprochen. Auf dem befahrenen Fahrstreifen war jedoch durch ein diagonales rotes Kreuz die Benutzung verboten. Das Gericht verurteilte den Trucker daher aber wegen Verstoßes gegen das Fahrstreifenbenutzungsverbot.

Nach Meinung des AvD tragen Wechselzeichenanlagen dazu bei, die Akzeptanz von Maßnahmen des Verkehrsmanagements zu erhöhen, weil der Verkehrsfluss spürbar verbessert und Staus reduziert oder sogar verhindert würden. Der Automobilclub spricht sich aber weiterhin gegen eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen aus, da bereits mehr als ein Drittel der Autobahnen mit einem Tempolimit belegt und damit die Unfallschwerpunkte abgedeckt seien. Zudem seien Autobahnen die sicherste Straßenkategorie in Deutschland. Dort würden rund ein Drittel der hierzulande gefahrenen Kilometer absolviert, aber seien nur etwa sechs Prozent der Verkehrsopfer (Verletzte und Getötete) zu beklagen.

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