ADAC fordert Klarheit bei Dashcams

ADAC fordert Klarheit bei Dashcams. © spothits/Auto-Medienportal.Net/Fotolia/Fotohansel/ADAC
ADAC fordert Klarheit bei Dashcams. © spothits/Auto-Medienportal.Net/Fotolia/Fotohansel/ADAC

ADAC fordert Klarheit bei Dashcams

Die Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens aus Privatfahrzeugen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Nach Ansicht des ADAC sollten der Gesetzgeber und nicht die Gerichten klären, in wie weit die Aufzeichnungen des Verkehrsgeschehens zulässig sind.

ADAC fordert Klarheit bei Dashcams. © spothits/Auto-Medienportal.Net/Fotolia/Fotohansel/ADAC
ADAC fordert Klarheit bei Dashcams. © spothits/Auto-Medienportal.Net/Fotolia/Fotohansel/ADAC
Anzeige

Einerseits gilt es, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen; andererseits muss auch ein Unfallgeschädigter Möglichkeiten haben, seinen Anspruch bei Gericht durchzusetzen.

Es müsse unterschieden werden, ob permanent oder situativ gefilmt werde und aus welcher Motivation heraus, meint der ADAC. Gehe es nur darum, wahllos Beweismittel zu sammeln, um als Hilfssheriff die Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen, sollte der Datenschutz überwiegen. Erfolge eine Aufnahme aber infolge einer konkreten Gefährdung oder Schädigung, müsse der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Gefilmten zurückstehen. Diese Fragen müssen auf der Grundlage des europäischen Datenschutzrechts gesetzlich geregelt werden, fordert der Automobilclub.

sph/ampnet/nic

Anzeige