Das ändert sich 2017 für Autofahrer

Von der Hauptuntersuchung bis zur Rettungsgasse

Das ändert sich 2017 für Autofahrer. © spothits/Mobil in Deutschland e.V.
Das ändert sich 2017 für Autofahrer. © spothits/Mobil in Deutschland e.V.

Rettungsgasse

Da es in der Vergangenheit regelmäßig zu Problemen bei der Bildung von Rettungsgassen gekommen ist, gibt es hierfür ab 2017 nun eine feste Vorschrift. Bei einem Stau oder Schrittgeschwindigkeit auf der Autobahn muss ab sofort zwischen der äußersten linken und der angrenzenden rechten Spur eine Rettungsgasse gebildet werden. Bei Straßen mit 3 oder 4 Spuren muss die Rettungsgasse nun ebenfalls links und nicht wie bisher in der Mitte gebildet werden. Diese Regelung ist sehr wichtig und muss dringend eingehalten werden. Jede Sekunde, die der Rettungswagen durch falsche Rettungsgassen verliert, kann Leben retten!

Tempo 30

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Obwohl die Forderung – besonders von den Grünen – nach einem generellen Tempolimit von 30 km/h innerorts immer lauter wurde, bleibt die Regelung von 50 km/h bestehen. In Zukunft muss somit auch Tempo 30 ausgewiesen werden und nicht umgekehrt Tempo 50. Dafür dürfen Tempo-30-Zonen nun von den Gemeinden unkomplizierter an bestimmten Unfallschwerpunkten wie etwa Schulen, Altenheimen oder Kindergärten eingerichtet werden.

Die Fahrt ins Ausland

Auch bei der Fahrt ins Ausland gilt es Änderungen zu beachten. So werden in den Niederlanden und in Italien ab Januar 2017 die Geldsanktionen für Verstöße im Straßenverkehr allgemein erhöht. Wer ab nächstem Jahr in Italien ohne Freisprecheinrichtung am Steuer telefoniert, dem droht nicht nur eine Strafe von bis zu 650 Euro, sondern auch der Führerscheinentzug für bis zu zwei Monate. Für deutsche Autofahrer ist das gleichbedeutend mit einem Fahrverbot in Italien. Auch das Handy kann im Zweifelsfall eingezogen werden.

In Paris droht ab 2017 dem ein Bußgeld, der mit einem Auto vor dem Baujahr 1997 innerhalb des Stadtautobahnrings unterwegs ist.

sph/koe

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