Autovermieter-Verband klagt gegen private Carsharing-Plattform Autonetzer

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Die Idee des Teilens verbreitet sich rasend schnell – spothits berichtete. Für immer mehr Leute wird es wichtiger Auto, Fahrrad, Bohrmaschine oder Kamera bei Bedarf zur Verfügung zu haben, anstatt die Dinge zu besitzen. Das ist neu und passt so gar nicht ins Wirtschaftsprinzip der westlichen Welt. Da überrascht es nicht, dass Lobbyisten auf den Plan treten, um diesem »Zinnober« Einhalt zu gebieten. Aktuell trifft es die private Carsharing-Plattform »Autonetzer«, die vom Bundesverband Deutscher Autovermieter verklagt wurde. Und warum? Nicht etwa, weil die private Carsharing Plattform als Wettbewerber wahrgenommen wird, sondern weil die Lobbyisten die bislang etwa 30.000 Nutzer des Stuttgarter Startups vor Schaden bewahren wollen. Welch honorer Anspruch.

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Neue Nutzungsmuster

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Doch die Klage des Verbandes legt offen, dass hier bereits ein Brand schwelt. Denn seit in immer mehr Bereichen neue Nutzungsmuster bisheriges Besitzstandsdenken ablösen, kommt Bewegung ins Kaufgelüste schürende System. Es zeigt sich, dass diese Entwicklung zu radikalen Verschiebungen im Konsumverhalten führt. Besitzen verliert an Bedeutung, nur die Verfügbarkeit ist wesentlich. Vollkommen bedeutungslos sind indes Marken oder gar Fragen nach Images, die mit den Produkten verknüpft sind.

Weit mehr als ein Klage

Dabei ist die Klage gegen Autonetzer weitreichender, als es auf den ersten Blick scheint. Zum einen wäre ein Urteilsspruch, der Privat-Sharing in dieser Form verbietet, richtungweisend für ähnliche Portale wie »Tamyca« oder »Nachbarschaftsauto«. Zum anderen führe eine entsprechende Entscheidung dazu, wirtschaftliche Entwicklungen mit richterlicher Instanz auszuhebeln, um etablierte Strukturen zu schützen.

Lobbyarbeit ist alles

Ähnliches widerfuhr dem Portal »Airbnb«. Auch hier sind es Privatpersonen, die ihre Geschicke selbst in die Hand nehmen und sich organisieren. Auf der Sharing-Plattform bieten Leute Gästen einen Schlafplatz, ein Zimmer, die Wohnung oder das eigene Haus zum Übernachten an. Wie »Gründerszene« im Mai 2013 berichtete, wurde in New York gegen Airbnb-Gastgeber geurteilt. Privatpersonen dürften keine Hotelräume anbieten, hieß es in der Begründung. Gleichlautende Urteile folgten in Kanada. Nun dürfte es nicht mehr lange dauern, bis dem Sharing-Projekt Airbnb auch hierzulande die »Lizenz« entzogen wird.

Gute Lobbyarbeit zahlt sich  aus

Das erkannte schon Erich Fromm in seinem Band »Haben oder Sein« – spothits berichtete. Dabei stammt dessen Systemanalyse bereits aus dem Jahr 1979. Damals hatte der Philosoph und Sozialpsychologe das System untersucht und festgestellt, dass sich einiges ändern müsse. Denn ewiges Wachstum ist eine ebensolche Illusion, wie die irrige Annahme, Besitz sei das höchste und einzig Glückseligkeit bringende Gut im Leben eines Menschen.

Weniger Balzgehabe

Fromm fordert von Entscheidungsträgern, dass sie weniger Energie in die Konstruktion ihres an die Öffentlichkeit dringenden Bildes stecken sollten. Vielmehr hätten sie die Aufgabe, den gesellschaftlichen Umbau anzugehen. So schließt sein Band damit, dass Unternehmen für das Wohl des Menschen da seien und nicht wie bisher, um den Profit zu maximieren.

»Teilen statt Kaufen«

Ganz gleich ob Fromms »Entscheider« Dankanstöße geben oder der Entwicklung hinterher laufen: Schon jetzt wird »Teilen statt Kaufen« für immer mehr Menschen zur praktikablen Alternative. Und das unabhängig von Lobbyarbeit und richterlichen Urteilssprüchen. Denn während vielerorts nur von Nachhaltigkeit geschwätzt wird, um das grüne Image aufzupeppen, lebt es die täglich wachsenden Sharing-Familie schon seit langem.

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