Zukünftig müssen Wohnmobile, die mehr als 3,5 Tonnen schwer und älter als sechs Jahre sind, einmal im Jahr zur Hauptuntersuchung. So entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Januar 2014 in einem Urteil (AZ: 5 K 916/13.KO).
sph/koe
Zukünftig müssen Wohnmobile, die mehr als 3,5 Tonnen schwer und älter als sechs Jahre sind, einmal im Jahr zur Hauptuntersuchung. So entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Januar 2014 in einem Urteil (AZ: 5 K 916/13.KO).
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