Recht: Hauptuntersuchung älterer Wohnmobile alle 12 Monate

© spothits
© spothits

Zukünftig müssen Wohnmobile, die mehr als 3,5 Tonnen schwer und älter als sechs Jahre sind, einmal im Jahr zur Hauptuntersuchung. So entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Januar 2014 in einem Urteil (AZ: 5 K 916/13.KO).

Anzeige

sph/koe

Anzeige