Motorradführerschein: EU-Klage gegen Deutschland

Motorradführerschein: EU-Klage gegen Deutschland. © spothits/Ein Motorrad wie die Honda NC 750 X mit 40 kW / 55 PS kann auch als A2-Ausführung mit 35 kW / 48 PS bestellt werden./Foto: Honda
Motorradführerschein: EU-Klage gegen Deutschland. © spothits/Ein Motorrad wie die Honda NC 750 X mit 40 kW / 55 PS kann auch als A2-Ausführung mit 35 kW / 48 PS bestellt werden./Foto: Honda

Motorradführerschein: EU-Klage gegen Deutschland

Die EU hat die Bundesrepublik Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Es geht um die etwas laschere Auslegung der Motorradführerschein-Richtlinien.

Motorradführerschein: EU-Klage gegen Deutschland. © spothits/Ein Motorrad wie die Honda NC 750 X mit 40 kW / 55 PS kann auch als A2-Ausführung mit 35 kW / 48 PS bestellt werden./Foto: Honda
Motorradführerschein: EU-Klage gegen Deutschland. © spothits/Ein Motorrad wie die Honda NC 750 X mit 40 kW / 55 PS kann auch als A2-Ausführung mit 35 kW / 48 PS bestellt werden./Foto: Honda

Anpassung der deutschen Fahrerlaubnisverordnung

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Daher bereitet Deutschland nun eine EU-konforme Anpassung der deutschen Fahrerlaubnisverordnung vor, um einer erwarteten Zwangsanpassung zuvorzukommen. Dies meldet der Industrieverband Motorrad (IVM).

Der Stufenführerschein A2 ist nach Meinung vieler Experten ein vernünftiges Instrument bei der Hinführung junger Fahrerinnen und Fahrer zu großen Maschinen. Der Stufenführerschein erfordert nach zweijähriger Fahrpraxis für den Aufstieg in die offene Leistungsklasse die Anschaffung eines größeren Motorrads – oder aber direkt den Kauf einer gedrosselten Variante. Die EU-Vorgabe für Inhaber des Stufenführerscheins A2 begrenzt die erlaubte Leistung der Motorräder dieser Fahrerlaubnisklasse auf 35 kW / 48 PS, limitiert gleichzeitig aber auch das ungedrosselte Ausgangsfahrzeug für eine mögliche Leistungsreduktion, das demnach nicht mehr als 70 kW / 96 PS haben darf. Bisher verzichtete die Bundesregierung auf diese enge EU-Auslegung und erlaubte auch die Drosselung stärkerer Maschinen auf 48 PS für den A2-Führerschein.

Noch im Juli will der Bund nach Informationen des IVM die erwartete Umsetzung der Forderungen aus Brüssel in das nationale Recht übernehmen. Anders als sonst, gibt es aber aufgrund der anhängigen Vertragsverletzung in diesem Sonderfall keinen Bestandschutz. Das hieße, wer ab dem Sommer mit einem A2-Führerschein ein gedrosseltes Fahrzeug mit einer Ausgangsleistung von mehr als 70 kW / 96 PS bewegt, würde streng genommen ohne eine gültige Fahrerlaubnis unterwegs sein. Ob von den Bundesländern eine entsprechende Ahndung derartiger Verstöße angeordnet wird, bleibt offen. Letztendlich war es ja auch der Bundesrat, der diese europäische Regel nicht umsetzen wollte, meint der Branchenverband.

sph/ampnet/jri

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