Große Koalition macht Oppositionsfraktion handlungsunfähig: Gregor Gysi fordert Gesetzesänderung

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Eine große Koalition wird nicht gewählt. Sie wird den Wählern geliefert und ist immer ein Kompromiss. Dabei nähern sich die beiden großen Parteien CDU/CSU und SPD im Idealfall einander an, ohne allzu viel von dem preiszugeben, was zuvor im Wahlprogramm stand. Die großen Verlierer sind die Oppositionsparteien und deren Wähler, die mit einem Stimmenanteil im Deutschen Bundestag von weniger als 25 Prozent kaum Handlungsspielraum als Kontrollinstanz haben. So ergeht es der Oppositionfraktion nach der Bundestagswahl 2013, die mit nur 117 Sitzen im Bundestag von »Die Linke« und »Bündnis 90/Die Grünen« weder Untersuchungsausschüsse, Normenkontrollverfahren oder öffentliche Anhörungen initiieren kann.

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Gesetzesänderung notwendig

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Es dürfe keine gelähmte Oppositionsfraktion geben, fordert Gregor Gysi (Die Linke) in der Ostseezeitung. Deshalb sei eine Gesetzesänderung zwingend notwendig.

Kontrolle muss in einer parlamentarischen Demokratie immer Bestandteil politischer Kultur sein. Vor diesem Hintergrund fordert Gysi, die parlamentarischen Rechte einer kleinen Oppositionsfraktion dahingehend zu ändern, dass sie auch bei weniger als 25 Prozent der Stimmen handlungsfähig bleibt. Andernfalls gibt es für die Dauer der Legislaturperiode in den kommenden vier Jahren keine Opposition. Denn mit der bisherigen Rechtslage kann die Oppositionsfraktion weder Untersuchungsausschüsse noch Normenkontrollverfahren oder öffentliche Anhörungen ins Leben rufen.

Chance oder Stillstand …

Mit der Forderung dürfte Gysi nicht allein stehen. Denn eine große Koalition wählt niemand, sie wird verordnet. Dabei kann breiter Konsens durchaus gut für die Entwicklung des Landes sein. Andererseits besteht aber immer die Gefahr, dass Strategiespiele und Taktieren zu politischem Stillstand führen. Verschärft wird die Situation zusätzlich durch eine nur eingeschränkt handlungsfähige parlamentarische Gegenkraft.

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