Auch Verwandte dürfen Mutter-Kind-Parkplatz ansteuern

Auch Verwandte dürfen Mutter-Kind-Parkplatz ansteuern. © spothits/Meliha Sarper (ACE)
Auch Verwandte dürfen Mutter-Kind-Parkplatz ansteuern. © spothits/Meliha Sarper (ACE)

Auch Verwandte dürfen Mutter-Kind-Parkplatz ansteuern

Mutter-Kind-Parkplätze, auch Storchen-Parkplätze genannt, sind nicht nur für Mütter mit Kleinkindern vorgesehen. Nach Darstellung des Auto Club Europa (ACE) dürfen diese Sonderstellplätze auch Väter, Großmütter oder Tanten nutzen, die mit kleinen Kindern unterwegs sind.

Auch Verwandte dürfen Mutter-Kind-Parkplatz ansteuern. © spothits/Meliha Sarper (ACE)
Auch Verwandte dürfen Mutter-Kind-Parkplatz ansteuern. © spothits/Meliha Sarper (ACE)

Nur für Mütter mit Kleinkindern?

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„Die Mutter-Kind-Parkplätze sind ein Service vieler Supermärkte und Krankenhäuser. In der Straßenverkehrsordnung sind sie jedoch nicht vorgesehen“, erläutert Hannes Krämer, Rechtsexperte des Autoclubs. Deshalb gebe es auch weder einheitliche Vorschriften, wer diese Parkplätze nutzen darf, noch müssten Großmütter, Väter oder Tanten, die mit einem kleinen Kind unterwegs sind, ein amtliches Bußgeld befürchten.

Ein Freifahrtschein für Single-Männer ohne Kinder ist das laut Krämer trotzdem nicht: „Auch wenn die Straßenverkehrsordnung auf privatem Gelände nicht direkt greift: Mit der Einfahrt in das Parkhaus akzeptiert der Autofahrer die Nutzungsbedingungen des Betreibers.“ Der könnte sogar eine Altersgrenze für die Kinder definieren und unberechtigt Parkenden ein Hausverbot aussprechen oder das Auto abschleppen lassen.

Auch ohne eigenen Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung ist die Akzeptanz der Mutter-Kind-Parkplätze nach Beobachtungen des ACE hoch. Bei den regelmäßig durchgeführten Parkhaus-Checks beobachten die ACE-Tester, dass die Spielregeln fast immer eingehalten werden.

sph/ampnet/jri

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