Onlinebestellung: Neue Regelungen beim Einkauf im Internet

© spothits
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Wer online bestellt, muss ab Juni 2014 im Falle eines Widerrufs die Kosten der Rücksendungen selbst tragen. Mit der neuen Regelung endet die bis dahin übliche Praxis, wonach Rücksendekosten bis zu einem Warenwert von 40 Euro vom Kunden, alles darüber hinausgehende, vom Versandhändler übernommen wurden. Zudem wird die Widerrufsfrist in EU-Ländern beim Online-Einkauf auf 14 Tage vereinheitlicht.

Händler entscheidet

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Trotz neuer Regelungen entscheidet immer noch der Händler, wie er mit den Rücksendekosten verfährt. So kann er auch weiterhin alles übernehmen.

Händler muss informieren

Folgt er jedoch der Neuregelung, muss er den Kunden darauf hinweisen. Informiert der Händler den Kunden jedoch nicht, dass dieser die Rücksendekosten im Falle des Widerrufs tragen muss, ist der Händler verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

Widerrufsfrist

Neben der neuen Rücksenderegelung wird auch das Widerrufsrecht vereinheitlicht. So gilt ebenfalls ab Juni für Onlinebestellungen in EU-Mitgliedsstaaten das einheitliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bislang hatten die Länder eigene Regelungen.

sph/koe

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