Urteil: Helmpflicht besteht auch bei Turban

Urteil: Helmpflicht besteht auch bei Turban. © spothits/Logo
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Urteil: Helmpflicht besteht auch bei Turban

Wer aus religiösen Gründen einen Turban trägt und auf das Motorradfahren nicht verzichten möchte, hat trotz seiner üppigen Kopfbedeckung eine Helmpflicht. Denn die könne nur aus gesundheitlichen Gründen aufgehoben werden, urteilte das Verwaltungsgericht Freiburg (Az. 6 K 2929/14).

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Die Deutsche Anwaltshotline berichtet

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Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, trat ein Mann der religiösen Gemeinschaft der Sikhs bei. Für die Mitglieder dieser Religion ist es üblich, sich aus Respekt vor dem Schöpfer niemals die Haare zu schneiden und den Kopf mit einem Turban zu bedecken. Nun wollte der Gläubige aber Motorrad fahren. Allerdings gestaltete es sich schwierig, den Motorradhelm über seinem Turban zu tragen. Er beantragte daraufhin, von der Pflicht, einen Helm tragen zu müssen, befreit zu werden. Er fühle sich durch seinen Turban und seinen damit verbundenen Glauben ohnehin viel mehr geschützt und berief sich dabei auf die Religionsfreiheit. Als die zuständige Behörde seinen Antrag immer noch ablehnte, ging der fromme Motorradfahrer vor Gericht, das ihn ebenfalls nicht von der Helmpflicht befreite, da er die Möglichkeit habe das Haar unter dem Helm mit einem Tuch oder einer Mütze zu bedecken.

sph/ampnet/nic

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